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Hanf und seine Produkte - die Trendwende einer nachhaltigen Nutzpflanze
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Hanf und seine Produkte - die Trendwende einer nachhaltigen Nutzpflanze. „Sind Hanfkekse legal?“- Das ist eine nicht ganz abwegige Frage, denn Pflanzungen von Hanf (lat. Cannabis sativa L.) waren in Deutschland und vielen anderen Ländern über Jahrzehnte verboten und unterliegen immer noch strengen, genehmigungspflichtigen Auflagen. Dennoch erlebt Hanf gerade eine Wiederentdeckung - nicht nur als Lebensmittel, sondern auch als „Allrounder“. Er zählt zu den nachhaltigsten Pflanzen überhaupt, da sämtliche Pflanzenteile verwertet werden können: Samen, Teeblätter und Öle dienen als Nahrungsmittel oder zu kosmetischen Zwecken. Ölpressrückstände werden als Futtermittel verwendet. Blüten des medizinalen Hanfs nutzt die Pharmaindustrie vor allem in der Schmerztherapie. Fasern wandern in Dämmstoffe, Seile, Textilien und in die Papierherstellung. Die holzigen Teile, die sogenannten Schäben, dienen als Baustoff, Tierstreu oder Brennmaterial. Nutzhanf hatte als Faserpflanze in Deutschland über Jahrhunderte eine nicht unbedeutende Rolle in der Papierherstellung. Auf das bekanntlich sehr stabile und langlebige Hanfpapier wurde beispielsweise auch 1455 die Gutenberg-Bibel gedruckt. Die Herkunft des Hanfs liegt in Zentral- und Ostasien, wo er eine über tausendjährige Tradition in der chinesischen Medizin hat. Hanf gehört wie Hopfen zu den Hanfgewächsen (Canabaceae), die zweihäusig sind, das heißt, sie bilden getrennt geschlechtliche, männliche und weibliche Blüten auf unterschiedlichen Pflanzen. Die einjährigen, krautigen Pflanzen mit allmählich verholzenden Stängeln können eine Höhe von bis zu fünf Metern erreichen. Leider spielen bestimmte Hanfsorten auch eine unrühmliche Rolle im Rauschgifthandel und bei Drogendelikten in der Vergangenheit und bis heute. Aus Blütenständen und Blättern der weiblichen Hanfpflanze können Marihuana (getrocknete Blätter und Blüten) oder Haschisch (Harz aus den Blütenständen) hergestellt werden. Daraufhin wurde der Anbau von Hanf generell nach dem Betäubungsmittelgesetz BtMG in den Jahren 1982-1996 verboten. Die legale Wiederkehr der Hanfpflanze Die berauschende Wirkung lässt sich auf Cannabinoid-haltige Harze zurückführen, die sich auf den Drüsenhaaren entlang der gesamten Hanfpflanze bilden. Lediglich die Wurzeln und Samen enthalten keine harzbildenden Drüsenhärchen. Von zahlreichen identifizierten Cannabinoiden sind vor allem das Cannabidiol (CBD), das keine berauschende Wirkung hat, sowie das extrem berauschend wirkende Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) medizinisch erforscht. Sie sind interessante Ausgangsstoffe für Medikamente zur Minderung von Schmerzen, von Krämpfen und Spastiken, Angstzuständen, Appetitlosigkeit in der Krebstherapie und vielem mehr. Neben den rezeptpflichtigen Medikamenten auf Cannabinoid-Basis sind in Deutschland seit dem 10. März 2017 auch Cannabisblüten und Pflanzenextrakte als Arzneimittel zugelassen, sofern sie zu medizinischen Zwecken aus staatlich kontrolliertem Anbau gewonnen wurden. Gelockert wurde das Hanfanbau-Verbot auch seit es THC-arme Hanfzüchtungen ohne berauschende Wirkung gibt. Hanf darf nur von sachkundigen Landwirten im kontrollierten Anbau mit zertifiziertem Saatgut THC-armer Sorten angebaut werden. Der THC-Gehalt der Hanfgewächse muss unter 0,2 Prozent liegen. Seither steigt der legale Nutzhanfanbau wieder alljährlich. 2021 wurde Hanf in Europa auf einer Fläche von 33.300 Hektar produziert. Hauptproduzent ist Frankreich. Die Anbaufläche in Deutschland lag bei rund 6.500 Hektar, etwa die Hälfte davon wurde ökologisch bewirtschaftet. Hanf - ein Superfood? Als Lebensmittel wird Hanf in Form von geschälten und ungeschälten Hanfsamen, (Protein-)Mehlen und Speiseölen aus den Samen sowie als Tee aus den Hanfblättern angeboten. Hinzu kommen Verarbeitungsprodukte wie beispielsweise Frühstückscerealien, Hanfschokolade, Müsliriegel, Gebäcke, Aufstriche oder Hanflimonaden und -biere. Solche Produkte werden zuweilen als Superfood angepriesen. Doch was ist drin, in diesen hochgelobten Hanferzeugnissen? Botanisch gehören Hanfsamen zu den Nüssen und verfügen auch über ein nussiges Aroma. Ähnlich anderen Nüssen und Saaten enthalten Hanfsamen einen Anteil von 25-35 Prozent Fetten und einem Anteil von 20-25 Prozent Eiweiß. Letzteres enthält viele unentbehrliche Aminosäuren und ist biologisch hochwertig. Erwähnenswert sind in Hanfsamen zudem die Gehalte an Kalzium, Magnesium, Eisen, verschiedenen B-Vitaminen sowie Ballaststoffen. Tabelle: Nährwerte von geschälten und ungeschälten Hanfsamen-Produkten (Angaben je 100 g) Hanfsamen ungeschält *Hanfsamen geschält *Hanfmehl * Energie443 kcal587 kcal305 kcal Fett31,5 g49,6 g10,6 g Eiweiß22,4 g31,4 g28,2 g Kohlenhydrate2,4 g2,0 g2,8 g Ballaststoffe30,1 g3,5 g42,6 g Quelle: Herstellerangaben, s. unten Das Fettsäuremuster des Hanföls ist bemerkenswert günstig, denn die Öle bestehen zu einem hohen Prozentsatz aus ungesättigten Fettsäuren, davon 50-60 Prozent Linolsäure (Omega-6) und bis zu 25 Prozent Alpha-Linolensäure (Omega-3). Speziell das Verhältnis von 2-3:1 (Omege-6 zu Omega-3) wird als wertvoller ernährungsphysiologischer Aspekt betrachtet. (Quelle: Wikipedia) Im Speiseöl-Vergleich hat Hanföl mit 70 bis 80 Prozent den höchsten Gesamtanteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Bei einzelner Betrachtung der besonders wertvollen Alpha-Linolensäure wird es nur vom Leinöl überholt. Beide Speiseöle sind aufgrund der hohen Anteile mehrfach ungesättigter Fettsäuren nicht hitzestabil und sollten zum Erhalt der wertgebenden Inhaltsstoffe nur in der kalten Küche verwendet werden. Außerdem sollten beide Öle dunkel gelagert und nach erstmaligem Öffnen der Flasche rasch aufgebraucht werden. Sind Hanfprodukte bedenklich? Lebensmittel müssen gemäß Artikel 14 der europäischen Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) sicher sein. Daher müssen auch beim Verzehr von Hanferzeugnissen psychische Effekte und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen ausgeschlossen sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für den kritischen Inhaltsstoff Delta-9-THC eine Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,001 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht vorgeschlagen. Daraufhin hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die neu auf den Markt kommenden Hanflebensmittel in Bezug auf die Einhaltung der THC-Richtwerte 2018 in einer Stellungnahme bewertet. Das BfR weist darauf hin, dass es bei Vielverzehrern von Hanfprodukten aller Art laut ihren Modellrechnungen zur Überschreitung der ARfD-Werte kommen kann. Besonders hohe THC-Gehalte werden vor allem in Tees und hanfhaltigen teeähnlichen Erzeugnissen auf der Basis von Hanfblättern und gegebenenfalls auch Blütenblättern festgestellt, da sich auf diesen THC-bildende Drüsenhaare befinden. Die Ausbildung von THC in den Blättern ist zum einen sortenabhängig, zum anderen auch durch schwankende Umwelteinflüsse bedingt. Die Verbraucherzentrale mahnt daher zur Vorsicht, da bei Vielverzehrern, Kindern und Schwangeren beim Genuss von hanfhaltigen Erzeugnissen bzw. bei auf Hanfblättern basierenden Produkten gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich sind. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) empfiehlt diesen Personengruppen zudem ausdrücklich, Hanfprodukte aus zweifelhaften Quellen außerhalb der EU zu meiden. Hanfsamen sind zwar von Natur aus THC-frei, sie oder die Produkte daraus können jedoch durch Kontaminationen ebenfalls THC-Gehalte aufweisen. Dies ließe sich durch entsprechende Maßnahmen in der Verfahrenstechnik laut BfR reduzieren. Teilweise kursieren Cannabis-Öle oder Nahrungsergänzungsmittel mit angereichertem CBD als Angebote im Netz. Mit Verstoß gegen die Health Claims-Verordnung werden diese Produkte als Beruhigungsmittel zur Verbesserung des Wohlergehens angepriesen. Diese Erzeugnisse sind nicht ohne Risiko und von deren Kauf wird abgeraten. Quellen und weitere Informationen Andrea Diers: Hype um Hanf, in: UGB-forum 1/2020 Anne Jeschke: Berauschende Ware, in: Öko Test Magazin 2/2020 Jana Maria Knies: Hanf und Hanfprodukte, Teil 1: Historie, Botanik, Inhaltsstoffe und Verwendungszwecke, in: Supplement der Ernährungs Umschau 12/2019 Jana Maria Knies: Hanf und Hanfprodukte, Teil 2: Cannabinoide, Rechtslage und Produkte, in: Supplement der Ernährungs Umschau 1/2020 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (Hrsg.): Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co, im Internet unter bvl.bund.de (Zugriff am 15.04.2020) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (Hrsg.): Tetrahydrocannabinolgehalte sind in vielen hanfhaltigen Lebensmitteln zu hoch – gesundheitliche Beeinträchtigungen sind möglich. Stellungnahme Nr. 034/2018 des BfR vom 8. November 2018, im Internet unter bfr.bund.de (Zugriff am 15.04.2020) Statista GmbH (Hrsg.): Anbaufläche von Hanf in der Europäischen Union 2015 bis 2021, im Internet unter statista.de (Zugriff 26.05.2023) Deutscher Hanfverband (Hrsg.): Ist der Anbau von Nutzhanf in Deutschland legal?, im Internet unter hanfverband.de (Zugriff am 22.04.2020) Hanf, im Internet unter Wikipedia.org (Zugriff am 22.04.2020) Hanf als Arzneimittel, im Internet unter Wikipedia.org (Zugriff am 22.04.2020) Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) (Hrsg.): Trendlebensmittel Hanf, im Internet unter bzfe.de (Zugriff am 29.04.2020, aktualisiert 26.05.2023) Gemeinschaftsredaktion der Verbraucherzentralen (Hrsg.): Hanfsamen, Hanföl, Hanf-Tee- Wie steht es mit der Sicherheit?, im Internet unter klartext-nahrungsergaenzung.de (Zugriff am 29.04.2020, aktualisiert 26.05.2023) *Nährwerte nach Herstellerangaben: Demeterhof Schwab GmbH & Co. KG: Produktinformationen „Hanf-Produkte, im Internet unter demeterhof-schwab.de (Zugriff am 29.04.2020) Fette - gesundheitliche Aspekte und Empfehlungen
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