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Gentechnik in Lebensmitteln
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Gentechnik in Lebensmitteln. Maßgeschneiderte Pflanzen für den optimalen Anbau auf dem Feld, Tomaten die nicht matschig werden oder Reis mit Vitamin A angereichert sind zwar keine Zukunftsmusik mehr, werden bei uns aber noch nicht in nennenswertem Umfang angebaut. Obwohl hierzulande gentechnisch verändertes Getreidesaatgut nur für wissenschaftliche Versuche ausgebracht wird, gab es jetzt erstmals auch rechtlich relevante Auswirkungen auf ein Lebensmittel. Gentechnisch veränderter Pollen im Honig Anfang September 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Honig, der Pollen eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) enthält, wegen fehlender Zulassung des GVO für den Honig nicht verkauft werden darf. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eventuelle Verunreinigungen durch GVO-Pollen unbeabsichtigt und nur in sehr geringen Mengen erfolgen und deshalb eine Zulassung nicht erforderlich ist. Honig enthält insgesamt auch nur etwa 0,5 % Pollen. Vorausgegangen war die Klage eines Imkers gegen den Freistaat Bayern auf Schadensersatz für gentechnisch verunreinigten Honig. Der Imker hatte in 2005 seine Bienenstöcke neben einem Versuchsfeld mit der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 aufgestellt. Im Honig wurden dann Pollen von MON810 nachgewiesen, woraufhin der Imker den Honig vernichten ließ, weil der Honig nicht verkehrsfähig gewesen sei, mit der Begründung, dass MON810 zu dieser Zeit nicht als Lebensmittel zugelassen war. Der EuGH bestätigte in seinem Urteil die Auffassung, dass Pollen im Honig als Zutat gelten und - falls die Zutat ein GVO ist - entsprechend gekennzeichnet sein müssen. In Deutschland wird derzeit aber als einziger GVO die Stärkekartoffel Amflora auf einer sehr kleinen Versuchsfläche angebaut. Allerdings wird 80 % des Honigs importiert, vor allem aus Staaten in Nord- und Südamerika. Dort werden deutlich mehr GVO angebaut und auch der Anteil (noch) nicht zugelassener GVO ist nicht unerheblich. Wie sieht es mit anderen Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Hinblick auf Gentechnik aus? Gibt es überhaupt solche Lebensmittel bei uns auf dem Markt? Gentechnik im Einkaufskorb? Schon 1996 wurden in den USA die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Fünfzehn Jahre später werden weltweit in 20 Ländern auf mittlerweile einer Fläche von 150 Millionen Hektar GV-Pflanzen ausgebracht. Die meisten Flächen liegen in den USA, Kanada, Brasilien, Argentinien, Indien und China. In Europa dagegen gibt es kaum GVO-Pflanzen auf den Feldern. Zurzeit spielen gentechnisch veränderte Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen keine große Rolle auf dem Europäischen Markt. Bis auf einige Ausnahmen: Futtermittel Mittlerweile stammt über siebzig Prozent der weltweiten Sojaproduktion aus gentechnisch veränderten Sojabohnen. Aufgrund des hohen Eiweißanteils ist Soja ein wesentlicher Bestandteil des Futters unserer Nutztiere. Außerdem werden zahlreiche Zusatzstoffe in Futtermitteln wie Vitamine und Enzyme mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt. Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Enzyme Früher wurde Käse hauptsächlich mit Hilfe des Labenzyms, das aus dem Labmagen von Kälbern gewonnen wurde, dick gelegt. Der Käsekonsum ist in den letzten Jahren stärker gewachsen, als die Nachfrage nach Kalbfleisch, so dass der Bedarf an Labenzym nicht gedeckt werden konnte. Mit Hilfe der Gentechnik wurden Mikroorganismen befähigt, das Enzym in großen Mengen kostengünstig herzustellen. Da der gentechnisch veränderte Organismus nicht im Endprodukt Käse vorhanden ist, muss hier auch nicht gekennzeichnet werden. Glukose- und Fruktosesirup Zunehmend werden Mais-, Kartoffel- und Getreidestärke enzymatisch in Glukose- und Fruktosesirup umgebaut. Dieser süße Saft wird kostengünstig besonders zum Süßen von Getränken und Süßigkeiten eingesetzt. Wird er aus gentechnisch veränderten Stärkepflanzen gewonnen, müsste er laut Gentechnikgesetz (siehe unten) eigentlich gekennzeichnet werden. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Tatsächlich wird nicht gekennzeichnet. Es wird argumentiert, dass zwischen Stärke und Sirup mehrere Verarbeitungsschritte liegen. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Kennzeichnung Nach der EU-Verordnung 1829/2003 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Zutaten gekennzeichnet werden. In § 17b ist folgendes geregelt: Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen und in Verkehr gebracht werden, sind auf einem Etikett oder in einem Begleitdokument entsprechend den auf Grund des § 30 Abs. 2 Nr. 14 erlassenen Vorschriften über die Kennzeichnung mit dem Hinweis Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen zu kennzeichnen. Demnach sind Lebensmittel oder einzelne Zutaten kennzeichnungspflichtig, wenn sie aus einem GVO bestehen (Beispiel: gentechnisch veränderte Tomate) oder aus GVOs hergestellt sind (Beispiel: Ketchup aus dieser Tomate) oder wenn sie Bestandteile aus solchen Organismen enthalten (z.B. Lecithin aus Soja). Es gilt ein Grenzwert von 0,9 Prozent. Übersicht über die Kennzeichnungsregelungen LEBENSMITTEL Bereits auf dem Markt?Kennzeichnung? Nutztiereneinja Fleisch, Eier, MilchFuttermittel Soja, Mais, Raps (für die Erzeugung der Produkte)nur Futtermittel (= Kennzeichnung für den Landwirt) keine Kennzeichnung des Endprodukts Obst und Gemüseneinja (Lebensmittel ist komplett ein GVO) Rohstoffe aus: Soja, Mais, Raps (Lecithin, Öl, Mehl, Stärke, Glukosesirup)ja (in Fertigprodukten und Getränken)ja (jeweilige Zutat) zu beachten: Da mehrere Verarbeitungsschritte nötig sind, um den jeweiligen Sirup aus Stärke oder Zucker zu erhalten, ist die Rechtslage nicht eindeutig. Tatsächlich wird nicht gekennzeichnet. Enzyme (z.B. Chymosin - Labferment für die Käseherstellung von Mikroorganismen produziert) janein Veränderte Mikroorganismen (z.B. Hefe oder Milchsäurebakterien im Rahmen der Herstellung von Joghurt, Käse, Brot, Bier, Salami)neinja Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine (z.B. Vitamin B2, Vitamin C, Beta-Carotin, Verdickungsmittel Xanthan, Geschmacksverstärker Glutamat, Süßstoff Aspartam, Zitronensäure - hergestellt mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen)janein zu beachten: Vitamin E, hergestellt aus gentechnisch veränderten Sojabohnen ja ja Kennzeichung „ohne Gentechnik“ Seit der Verabschiedung des neuen Gentechnikgesetzes von 2008 dürfen Lebensmittel ausgezeichnet werden, bei denen bewusst und nachvollziehbar auf den Einsatz der Gentechnik verzichtet wurde. Dabei dürfen auch bei der Fütterung von Nutztieren keine GVO eingesetzt werden. Neben dem Anbau nach Ökologischen Vorgaben (hier ist der Einsatz von Gentechnik grundsätzlich ausgeschlossen) gibt es nun auch für Erzeuger der so genannten konventionellen Landwirtschaft die Möglichkeit einer Positivkennzeichnung, um den Ausschluss von GVO in ihren Produkten darzustellen. Die Produkte von „Landliebe“ waren die ersten Milcherzeugnisse mit dieser Kennzeichnung auf dem Markt. So sieht das aktuelle Label aus Gentechnikfreie Regionen In Deutschland gibt es die Bewegung „Gentechnikfreie Regionen“ seit 2004. Land- und Forstwirte haben auf freiwilliger Basis eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, keine Gentechnik auf ihren Flächen und in ihrer Produktion einzusetzen. Zurzeit beteiligen sich 30.309 konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirte, die eine Fläche von 1.102.532 Hektar bewirtschaften. Auch einzelne Bundesländer (Bremen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) haben Bestimmungen erarbeitet, in denen festgelegt wird, dass in Pachtverträgen für landeseigene Flächen der Einsatz von GVO ausgeschlossen wird. In den Koalitionsverträgen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sprechen sich die Regierungsbeteiligten ebenfalls für die Gentechnikfreiheit aus. Letztendlich wird neben diesen Bekenntnissen gerade der Verbraucher durch seinen täglichen Einkauf entscheiden, ob er gewillt ist, Gentechnik in seinem Einkaufskorb zu akzeptieren oder ob er einen Bogen um diese Produkte macht. Quellen und weitere Informationen Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Hrsg.): Gesetz zur Regelung der Gentechnik, im Internet unter www.gesetze-im-internet.de (Zugriff 27.09.2011) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hrsg.): Urteil: Honig mit gv-Pollen braucht Zulassung, im Internet unter www.bioteechnologie.de (Zugriff 27.09.2011) BMBF (Hrsg.): www.biosicherheit.de (Zugriff 27.09.2011) Forum Bio- und Gentechnologie - Verein zur Förderung der gesellschaftlichen Diskussionskultur e.V. (Hrsg.): www.transgen.de (Zugriff 27.09.2011) Informationsdienst Gentechnik (Hrsg.): www.keine-gentechnik.de (Zugriff 27.09.2011) Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (Hrsg.): www.ohnegentechnik.org (Zugriff 27.09.2011) Greenpeace e.V. (Hrsg.): Gentechnik, im Internet unter www.greenpeace.de (Zugriff 27.09.2011) Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V. (Hrsg.): www.gentechnikfreie-regionen.de (Zugriff 27.09.2011) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (Hrsg.): Fragen und Antworten zum „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs, im Internet unter www.bmelv.de (Zugriff 27.09.2011)
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