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Weidemilch und Heumilch
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Weidemilch und Heumilch – worum geht’s?. Die Vielfalt der Milchsorten ist immens. Es gibt Milch mit unterschiedlichen Fettgehaltsstufen und Erhitzungsverfahren aus konventioneller oder ökologischer Tierhaltung. Es gibt laktosefreie Milch. Und immer öfter entdecken aufmerksame Verbraucherinnen und Verbraucher Hinweise wie „Weidemilch“ oder „Heumilch“ auf den Verpackungen. Was verbirgt sich hinter diesen Kennzeichnungen? Weidemilch Die Kriterien für die Erzeugung von Weidemilch sind lebensmittelrechtlich nicht vorgegeben. Laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 müssen die Kühe jedoch mindestens 120 Tage im Jahr und mindestens sechs Stunden pro Tag auf der Weide stehen, um die Milch als Weidemilch – ganzjährig – zu verkaufen. Die Bezeichnung sagt nichts darüber aus, wie die Haltungs- und Fütterungsbedingungen in der restlichen Zeit des Jahres sind, wenn die Tiere nicht auf der Weide stehen. Die Hinweise zur Weidehaltung stehen in der Regel auf den Milchpackungen, so dass eine Orientierung gegeben ist. Transparenz bieten Gütesiegel wie das Label „Pro Weideland“ des Grünlandzentrums Niedersachsen/ Bremen e.V. mit definierten Kriterien. „Pro Weideland“ regelt unter anderem, dass… …der Weidegang im Jahr mindestens 120 Tage à 6 Stunden umfasst. …pro Kuh 2.000 Quadratmeter Grünland (davon mindestens 1.000 Quadratmeter Weidefläche) zur Verfügung stehen. …die ganzjährige Bewegungsfreiheit der Tiere gewährleistet sein muss. …die Kühe nur gentechnikfreies Futter erhalten dürfen. Informationen: Rahmenbedingungen und Kriterien „Pro Weideland“ (im Internet unter proweideland.eu, Zugriff 04.05.2023) Die Einhaltung der Kriterien wird extern überprüft. Die Milch wird von fünf beteiligten Molkereien getrennt gesammelt und verarbeitet.© Pro Weideland Heumilch Heumilch trägt seit 2016 das EU Qualitätskennzeichen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.). Damit ist die Bezeichnung rechtlich geschützt. Die Erzeugung ist an EU-weit verbindliche Standards geknüpft, die im so genannten Heumilchregulativ (siehe unten) festgelegt sind. Die Vorschriften beziehen sich vor allem auf die Fütterung der Milchkühe, machen aber auch Vorgaben zur Düngung und zum Pflanzenschutz. So müssen die Tiere beispielsweise im Sommer im Wesentlichen mit frischem Gras, Leguminosen und Kräutern und im Winter primär mit Heu gefüttert werden. Dazu gibt es klare Vorgaben zu den ergänzenden Futtermitteln sowie Verbote wie beispielsweise Silage, Biertreber oder Trester (Pressrückstände) aus Mostereien und Brennereien oder Futtermittel aus nicht-europäischen Ländern. Die Produktion und Lagerung von Rundballen in Folie ist ebenfalls nicht zulässig. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb muss nach den vorgegebenen Regeln der Heumilchwirtschaft bewirtschaftet werden.© DLR RP Abgrenzung Bio-Milch Weidemilch oder Heumilch können, müssen aber nicht Bio-Milch sein. Bio-Milch stammt immer aus einem biozertifizierten Betrieb, der nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung oder der Öko-Verbände wie Demeter oder Bioland bewirtschaftet wird. Diese schließen den Weidegang der Milchkühe mit ein. So fordert die EU-Öko-Verordnung, dass „…die Tiere Zugang zur Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten“. Das kann voll der oben beschriebenen Mindestvorgabe von 120 Tagen à 6 Stunden Weidegang entsprechen. Auch die Vorgaben des Heumilchregulativs können in das Konzept eines ökologisch wirtschaftenden Betriebes passen. Entsprechend finden sich im Handel auch Bio-Milchen mit der zusätzlichen Auslobung Weidemilch oder Heumilch. Quellen und weiterführende Informationen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Hrsg.): Sind „Weidemilch“ und „Heumilch“ dasselbe?, im Internet unter lebenmittelklarheit.de (Zugriff 28.04.2023) PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH (Hrsg.): Label, im Internet unter proweideland.eu (Zugriff 28.04.2023) ARGE Heumilch (Hrsg.): Heumilch-Regulativ, im Internet unter heumilch.com (Zugriff 28.04.2023) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (Hrsg.): Was ist drin, wenn Weidemilch draufsteht?, im Internet unter landwirtschaft.de (Zugriff 28.04.2023) Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates, im Internet unter oekolandbau.de (Zugriff 28.04.2023)
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