Bildungs- und Teilhabe-Paket – Anspruch auf kostenloses Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen

Stand: 02/04/2026
Im Rahmen der Sozialgesetzgebung ist auf Bundesebene festgelegt, dass bestimmte Personengruppen Anspruch auf so genannte Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) haben (SGBII und SGVXII).
Leistungen im Rahmen dieses BuT-Paketes sind beispielsweise:
  • Zuschüsse für Sportvereine oder Musikschulen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Zuschüsse / Erstattung von Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten in Kitas und Schulen
  • Kosten für die Schülerbeförderung (Schülermonatskarten o.ä.)
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Aus Sicht der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz ist der letzte Punkt interessant: Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Wenn berechtigte Personen diesen Antrag gestellt haben, ist das vor Ort angebotene Mittagessen in Kita und Schule für die Kinder und Jugendlichen kostenfrei.


Wer ist antragsberechtigt?

Anträge für Leistungen aus dem BuT-Paket können gestellt werden, wenn Eltern oder die Kinder selbst folgende staatliche Leistungen beziehen:
  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Kosten und Zuschüsse werden bis zum Alter von 25 Jahren des Kindes gezahlt.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der Kostenfreiheit am Mittagessen in Kita oder Schule teilnehmen können Niemand sollte ausgeschlossen sein, weil das Geld fehlt, um zum Beispiel in der Mensa mitzuessen. Das Mittagessen ermöglicht Kindern und Jugendlichen die Chance auf soziale Teilhabe. Darüber hinaus ist das Mittagessen in der Kita oder Schule meist eine ausgewogene und gesundheitsförderliche Mahlzeit, die der Präventionswirkung und Gesundheitsförderung dient. Auch lernen Kinder und Jugendliche beim gemeinsamen Essen neue Lebensmittel kennen und entwickeln wichtige motorische und kommunikative Fähigkeiten am Esstisch.

Im Rahmen eines Projektes in Niedersachsen wurde erarbeitet, welche Schritte notwendig sind, um die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen und die Inanspruchnahme des kostenlosen Mittagessens zu steigern. Eine Arbeitshilfe unterstützt Kommunen dabei, die Inanspruchnahme aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhöhen. Sie bietet Handlungsempfehlungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um eigene Prozesse zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Diese finden Sie hier:
Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen (Hrsg.): BuT: Kostenfreies Schulmittagessen. Download Arbeitshilfen, im Internet unter dgevesch-ni.de (Zugriff 30.01.2026)

Wir haben für Akteure in Rheinland-Pfalz einen Flyer mit den grundlegenden Informationen zusammengestellt und stellen Ihnen diesen zur Verfügung (siehe Anhang).


Quellen und weiterführende Informationen

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Franziska.Still@dlr.rlp.de     www.fze.rlp.de/vernetzungsstelle