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Allergenkennzeichnung in der Kita- und Schulverpflegung
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Allergenkennzeichnung in der Kita- und Schulverpflegung. Die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1189/2011, LMIV) verlangt von Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung seit Dezember 2014 eine Kennzeichnung der Allergene ihres Speisenangebots. Demnach müssen Zutaten, die besonders häufig Allergien oder andere Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen, kenntlich gemacht werden. Diese so genannten Hauptallergene, auch die „allergenen Vierzehn“ genannt, lösen etwa 90 Prozent aller Nahrungsmittelunverträglichkeiten aus. Sie sind in Anlage 3 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aufgelistet: Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Krebstiere und Krebstiererzeugnisse Eier und Eiererzeugnisse Fisch und Fischerzeugnisse Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Soja und Sojaerzeugnisse Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose) Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Cashew-Nuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss/ Queenslandnuss) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Sellerie und Sellerieerzeugnisse Senf und Senferzeugnisse Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder l, als SO2 angegeben) Süßlupinen und Lupinenerzeugnisse Mollusken (Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische) und daraus hergestellte Erzeugnisse Die Kennzeichnungsvorschrift gilt in allen Ländern der EU und verlangt, dass die Kennzeichnung richtig, eindeutig, übersichtlich und gut verständlich gestaltet ist. Bei verpackter Ware besteht diese Kennzeichnungspflicht bereits seit 2005. Außerdem müssen bei verpackten Produkten die Hauptallergene zusätzlich besonders hervorgehoben werden. Voraussetzungen für eine Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung Damit in der Gemeinschaftsverpflegung eine korrekte Allergenkennzeichnung gewährleistet ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: richtige und vollständige Information über alle im Betrieb verarbeiteten Lebensmittel festgelegte Rezepturen Herstellung aller Speisenkomponenten nach Rezepturen und definierten Zubereitungsprozessen. Vorschlag zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht in der Kita- oder Schulküche Lebensmittelübersicht Der erste Schritt im Hinblick auf die Allergenkennzeichnung muss sein, dass sich die Verantwortlichen einen Überblick über die Zutaten aller in der Küche verwendeten Lebensmittel verschaffen. Hier kommt viel Recherchearbeit auf die Betriebe zu. Viele der Hauptallergene verstecken sich in verarbeiteten Lebensmitteln. Sie sind nicht unbedingt auf den ersten Blick zu erkennen und müssen quasi „entdeckt“ werden: …kann enthalten sein in… GlutenBrot, Kuchen, Nudeln, Suppen, Soßen, Paniermehl, Panade, Wurstwaren, Kartoffelfertiggerichten, Backerbsen, Desserts, Schokolade, Schokoriegeln, Eis, Bier,… KrebstiereFeinkostsalaten, Suppen, Soßen, Paella, Surimi, Würzmischungen, asiatischem Salz- und Knabbergebäck,… EierMayonnaise, Pfannkuchen, Omelette, Kuchen, Gebäck, Brot, Nudeln, Croutons, Frikadellen, Hackbraten, Produkten mit Teigmantel oder Panade, Kartoffel-Fertigprodukten, Feinkostsalaten, Pasteten, Quiches, Soßen, Dressings, Desserts, Wein, Likör, Ovomaltine,… FischKräckern, Soßen (z.B. Worcestersoße), Fonds, Würzpasten, Suppen, Surimi, Sardellenwurst, Brotaufstrichen, Feinkostsalaten, Pasteten, Labskaus, … ErdnüsseMargarine, Brot, Brötchen, Kuchen, Gebäck, Schokocreme, vegetarischen Brotaufstrichen, Müsli, Frühstücksflocken, Schokolade, Feinkostsalaten, Marinaden, Pommes frites, Eis, aromatisiertem Kaffee,… SojaBrot; Kuchen, Gebäck, Feinkostsalaten, Margarine, Schokocreme, vegetarischen Brotaufstrichen, Müsli, Schokolade, Keksen, Kaugummi, Soßen, Dressings, Marinaden, Mayonnaise, Eis, Fertiggerichten aller Art,… Milch Brot, Kuchen , Gebäck, Brüh-, Koch-, Roh-, Bratwurst, Feinkostsalaten, Margarine, Nuss-Nougat-Creme, Müsli, Schokolade, Aufläufen, Gratins, Kartoffelpüree, Kroketten, Pommes frites, Chips, Suppen, Soßen, Dressings, Marinaden, Desserts, Molken-, Frucht-, Instantdrinks,… Schalenfrüchte Brot, Kuchen, Gebäck, Brühwürsten, Rohwürsten, Pasteten, Feinkostsalaten, Joghurt, Käse, Nuss-Nougat-Creme, vegetarischen Aufstrichen, Müsli, Schokolade, Marzipan, Müsliriegeln, Keksen, Dressings, Curry, Pesto, Dressings, aromatisiertem Kaffee,… SellerieGewürzbrot, Wurst, Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Kräuterkäse, Fertiggerichten, Feinkostsalaten, eingelegtem Gemüse, Suppengewürz, Brühen, Suppen, Eintöpfen, Soßen, Dressings, Essig, Marinaden, Gewürzmischungen, Curry, Chips,… SenfFleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Fertiggerichten, Feinkostsalaten, Suppen, Soßen, Dressings, Mayonnaise, Ketchup, eingelegtem Gemüse, Gewürzmischungen, Käse,… Sesamsamen Brot, Knäckebrot, süßem und salzigem Gebäck, Müsli, vegetarischen Gerichten, Falafel, Salaten, Humus, Feinkostsalaten, Marinaden, Desserts,… LupineBrot, Gebäck, Pizza, Nudeln, Snacks, fettreduzierten Fleischerzeugnissen, vegetarischen Produkten, glutenfreien Produkten, Desserts, milchfreiem Eiersatz, Kaffeeersatz, Flüssigwürze,… Weichtiere(asiatischen) Würzpasten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden, Feinkostsalaten,… Schwefeldioxid Fruchtzubereitungen, Müsli, Brot, Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Feinkostsalaten, Suppen, Soßen, Sauerkraut, Fruchtsaft, Chips, gesalzenem Trockenfisch,… Bei verpackten Lebensmitteln geben die Zutatenverzeichnisse Auskunft über die Inhaltsstoffe. Bei loser Ware, z.B. Brot und Backwaren aus der Bäckerei oder Wurstwaren aus der Metzgerei, müssen die Produktspezifikationen angefragt werden. Es empfiehlt sich, mit den Lieferanten zu vereinbaren, dass Rezepturänderungen bei den gelieferten Produkten automatisch mitgeteilt werden. Sind die Zutaten der verwendeten Lebensmittel bekannt, können Übersichtstabellen aller Lebensmittel und der darin enthaltenen deklarationspflichtigen Allergene erstellt werden. Hierfür bieten sich Tabellenkalkulationsprogramme (z.B. Excel) oder auch spezielle Software an. Rezeptdatenbank Im nächsten Schritt werden die in der Küche verwendeten Rezepte daraufhin überprüft, welche der kennzeichnungspflichtigen Allergene darin vorkommen. Küchen, die bisher noch nicht nach standardisierten, schriftlich fixierten Rezepturen kochen, müssen zuvor festlegen: welche Rezeptzutaten verwendet werden. womit abgeschmeckt wird, womit Soßen verfeinert und gebunden werden, womit ein Dressing zubereitet wird. womit dekoriert oder garniert wird. was mit Überproduktionen geschieht. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen die Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um Kreuzkontakte, d.h. eine unbeabsichtigte Verunreinigung mit Allergenen, zu vermeiden. Zu den notwendigen Maßnahmen, die auch Bestandteil des Hygienekonzepts der Einrichtungen sind, gehören beispielsweise die sorgfältige Reinigung von Arbeitsflächen, Geräten und Händen, das Wechseln von Brat- bzw. Frittierfett oder eine Kontaktminimierung von Mehl (leicht übertragbare Allergene) mit Arbeitsgeräten, Geschirr und Lebensmitteln. Konkrete Hinweise hierzu sollten in die Rezeptdatenblätter aufgenommen werden. Speiseplan Mit Hilfe der Informationen aus der Rezeptdatenbank werden abschließend die in den Gerichten vorkommenden Allergene im Speiseplan gekennzeichnet. Dies kann ähnlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen erfolgen. Werden diese mit Zahlen gekennzeichnet, so kann auf Allergene z.B. mit Hilfe von Buchstaben oder Symbolen hingewiesen werden. Wichtig ist, dass diese Zeichen auf dem Speiseplan oder in direkter Nähe dazu erklärt werden, damit man weiß, welche Allergene (bzw. Zusatzstoffe) sich dahinter verbergen. Weitere Wege zur Information über die Allergene Die Kennzeichnung der Allergene auf dem Speiseplan ist ein einfacher und in der Praxis häufig angewandter Weg. Daneben können die Allergene aber auch in einem Ringordner, auf einem Schild direkt bei den Speisen oder im Internet gekennzeichnet werden, wenn in der Nähe des Speiseplans darüber informiert wird, wo die Informationen nachzulesen sind. Auch eine mündliche Information ist zulässig, wenn die Eltern (in der Kita) oder die Schülerinnen und Schüler zum einen auf die mündliche Information und zum anderen auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in eine schriftliche Dokumentation hingewiesen werden. Eine ausschließlich mündliche Auskunft ohne schriftliche Dokumentation ist nicht gegeben. Die verschiedenen Wege der Kennzeichnung sind für Allergene und Zusatzstoffe gleich. Fazit Die Umsetzung der Vorschriften zur Allergenkennzeichnung stellt vor allem für kleine Küchen, wie sie häufig vor allem im Bereich der Kitaverpflegung anzutreffen sind, eine Herausforderung dar. Seit Einführung der Kennzeichnungspflicht hat sich jedoch eine gewisse Routine eingestellt. Wichtig ist, dass in Zeitabständen die kennzeichnungspflichtigen Allergene der verwendeten Zutaten geprüft und bei Änderung von Rezepturen auch die Allergenkennzeichnung im Blick behalten wird. Quellen und weiterführende Informationen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 (Lebensmittelinformationsverordnung), als pdf-Download im Internet unter eur-lex.europa.eu (Zugriff 21.06.2021) Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV, als pdf-Dokument im Internet unter bmel.de (Zugriff 02.06.2023) aid-Infodienst (Hrsg.): Kennzeichnungsvorschriften für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie, Bestellnummer 1578, Bonn 2013 Carola Reiner: Allergeninformationspflicht – Was bedeuten die Zahlen auf dem Speiseplan?, Seminar vom 28. März 2014 in Mainz Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (Hrsg.): Allergenkennzeichnung auch für Kitas und Schulen verpflichtend, im Internet unter kita-schulverpflegung.nrw (Zugriff 02.06.2023)
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