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Deutsches Lebensmittelbuch
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Pfälzer Saumagen – ein Fall für die Lebensmittelbuch-Kommission. Mittlerweile weiß fast jede und jeder, dass ein original Wiener Schnitzel ein dünnes paniertes Schnitzel bezeichnet, das traditionell aus Kalbfleisch hergestellt ist. So wird es auch im österreichischen Lebensmittelbuch festgelegt. Verwendet man günstigeres Schweinefleisch, muss die Fleischbeilage „Schnitzel Wiener Art“ oder „Wiener Schnitzel vom Schwein“ heißen. Auch im deutschen Lebensmittelbuch wird die Bezeichnung „Schnitzel Wiener Art“ vorgegeben. Als weiteres Beispiel sei hier die Schwarzwälder Kirschtorte aufgeführt. Darf sie etwa nur im Schwarzwald hergestellt werden oder was zeichnet sie im Detail aus? In den Leitsätzen für feine Backwaren wird die Torte auch als Kirschwasser-Sahnetorte oder Kirschwasser-Butterkremtorte bezeichnet, mit einem Anteil an Kirschwasser, der „geschmacklich deutlich wahrnehmbar“ sein soll. Eine weitere Vorgabe sind Kirschen in der Füllung und die Verzierung mit Schokoladenspänen. In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs werden Mindestanforderungen festgelegt. Sie sind objektivierte Sachverständigengutachten, die auch zum Schutz von Originalrezepturen und deren besonderen Zutaten dienen und die Verbrauchererwartung berücksichtigen. Deutsches Lebensmittelbuch Im Deutschen Lebensmittelbuch werden in 23 Leitsätzen über 2000 Lebensmittel in Herstellung, Beschaffenheit und Bezeichnung beschrieben. Aber nicht nur altbekannte Rezepturen oder Zubereitungen werden hier geschützt, sondern es kommen ständig neue Produkte hinzu, die in die Leitsätze eingefügt werden, so wie z.B. Sushi und Smoothies, an deren Zusammensetzung und Zubereitung ebenso bestimmte Erwartungen oder Vorstellungen geknüpft sind. Dabei ist das Lebensmittelbuch keine Verordnung im rechtlichen Sinne, es wird aber als „untergesetzliches Regelwerk“ für die Anwendung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Sinne des § 19 Schutz vor Täuschung bei Streitfällen zu Rate gezogen. In § 15 Absatz 1 des LFGB wird das Lebensmittelbuch als eine Sammlung von Leitsätzen beschrieben, die für Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln und damit für die Verkehrsfähigkeit von Bedeutung sind. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission Im Jahr 1962 tagte die Kommission zum ersten Mal. Sie stellte sich von Anfang an die Aufgabe, die sogenannte „Verkehrsauffassung“ von Lebensmitteln und Produkten zu beschreiben. Dabei geht es um die Zusammensetzung, den „redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch“ und die Berücksichtigung der Verbrauchererwartung. Um diesen Auftrag zu erfüllen und die Anforderungen vieler Beteiligter einzubinden, besteht die Kommission aus 32 Vertreterinnen und Vertretern von vier am Markt beteiligten Gruppen. Sie kommen aus der Verbraucherschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Die Mitarbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Für den Fall, dass bei unterschiedlichen Interessen keine Einigung zu erzielen ist, hat das BMEL einen Schlichter oder eine Schlichterin eingesetzt. Das unabhängige Gremium ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt und wird durch dieses berufen. Das BMEL selbst hat keine Stimme in der Kommission. Rheinland-pfälzisches Produkt: Pfälzer Saumagen Auch Produkte mit regionalem Ursprung werden durch die Leitlinien definiert. Als Beispiel sei der „Pfälzer Saumagen“ aufgeführt, der aus grob entfettetem Schweinfleisch und Speck bestehen soll, aber auch Anteile von grob entsehntem Rindfleisch enthalten kann. Die besonderen Merkmale, die auch den besonderen Geschmack liefern, sind Einlagen von Kartoffeln (bis max. 40 Prozent), wahlweise Leberanteile, Semmeln, Lauch und Karotten. EU-Qualitätskennzeichen Zur Ergänzung seien hier noch die EU-Qualitätskennzeichen angefügt. Hierbei sind für jedes besiegelte Produkt die einzelnen Kriterien rechtlich verbindlich festgelegt in jeweils einer eigenen Verordnung. Es geht in erster Linie um Produktschutz. Das EU-Recht unterscheidet verschiedene Herkunfts- und Qualitätszeichen: Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Dieses Kennzeichen steht für die Herkunft eines Lebensmittels. Produkte mit diesem Siegel müssen in einem genau festgelegten Gebiet und nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein. Beispiele sind der Allgäuer Emmentaler und der Parmaschinken oder auch die 13 „bestimmten Weinanbaugebiete“ in Deutschland. © Europäische Union Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) Das Kennzeichen stellt sicher, dass das Lebensmittel eine bestimmte Qualität aufweist und aus der genannten Region stammt. Allerdings muss nur mindestens eine Stufe der Produktion im genannten geografischen Gebiet erfolgen. Beispiele sind Nürnberger Rostbratwurst oder der Schwarzwälder Schinken. Hier kann z.B. das Schweinefleisch für Würstchen oder der Schinken auch aus anderen Regionen oder Ländern kommen, wenn die weitere Verarbeitung in Nürnberg bzw. im Schwarzwald stattfindet.© Europäische Union Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) Dieses Qualitätszeichen steht für eine traditionelle Art und Weise der Herstellung von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder deren Zusammensetzung. So ist z.B. Käse, der aus Heumilch hergestellt wird, durch dieses Zeichen geschützt.© Europäische Union In einem Markt der immer unübersichtlicher wird, sind das Lebensmittelbuch und die Siegel auf EU-Ebene eine wichtige Orientierung zum Schutz vor Täuschung und eine Hilfe beim Einkauf. Quellen und weiterführende Informationen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (Hrsg.): Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission, im Internet unter deutsche-lebensmittelbuchkommission.de (Zugriff 25.04.2023) Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) (Hrsg.): Geschäftsstelle Sekretariat Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, im Internet unter bzfe.de (Zugriff 25.04.2023) BMEL (Hrsg.): Im Konsens - Über Sinn und Wirken der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (Broschüre), im Internet unter bmel.de (Zugriff 25.04.2023) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) (Hrsg.): Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), im Internet unter lebensmittelklarheit.de (Zugriff 25.04.2023) vzbv (Hrsg.): Geschützte geografische Angabe (g.g.A), im Internet unter lebensmittelklarheit.de (Zugriff 25.04.2023) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) für Wein, im Internet unter ble.de Zugriff 25.04.2023) Europäische Kommission (Hrsg.): Ziele der EU-Qualitätsregelungen, im Internet unter agriculture.ec.europa.eu (Zugriff 25.04.2023) BMEL (Hrsg.): Leitsätze für feine Backwaren, im Internet unter bmel.de (Zugriff 25.04.2023)
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