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Faktencheck: Sind Produkte „ohne Zuckerzusatz“ tatsächlich „zuckerfrei“?
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Faktencheck: Sind Produkte „ohne Zuckerzusatz“ tatsächlich „zuckerfrei“?. Wer Lebensmittel ohne Zuckerzusatz kauft, geht möglicherweise davon aus, dass diese Lebensmittel keinen Zucker enthalten. Doch das kann ein Trugschluss sein. Vorgaben der Health-Claims-Verordnung Die Packungsangaben ohne Zuckerzusatz, zuckerfrei und zuckerarm sind in der sogenannten Health-Claims-Verordnung geregelt: Ohne Zuckerzusatz Die Angabe bedeutet wortwörtlich ohne Zusatz von Zucker, es wird kein Zucker zugefügt. Es dürfen auch keine Lebensmittel wegen ihrer süßenden Wirkung zugesetzt werden. Zuckeralkohole werden nicht als Zucker verstanden, sind somit ausgenommen und dürfen verwendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Zuckeraustauschstoffe Xylit, Sorbit oder Erythrit. Zuckerarm Lebensmittel dürfen als zuckerarm bezeichnet werden, wenn sie maximal 5 g Zucker je 100 g enthalten oder maximal 2,5 g je 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln. Diese Regelung umfasst auch alle Angaben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung haben. Zuckerfrei Als zuckerfrei ausgelobte Lebensmittel dürfen pro 100 g oder 100 ml maximal 0,5 g Zucker enthalten. Während die Verwendung des Begriffes Zucker geregelt ist, gibt es keine klaren Vorgaben für Werbeaussagen betreffend „Süße“ wie beispielsweise mit Traubensüße oder weniger süß. Was ist „Zucker“? Der Begriff „Zucker“ ist in der Lebensmittelinformationsverordnung definiert und umfasst Monosaccharide wie Glukose und Fruktose sowie Disaccharide, deren wichtigste Vertreter Saccharose, Laktose und Maltose sind. Auch Zutaten wie Fruktosesirup, Glukosesirup, Invertzucker und -sirup oder Dextrose sind Zucker und dürfen bei Lebensmitteln ohne Zuckerzusatz nicht verwendet werden. Informationen: Wie viel Zucker darf es sein? Ohne Zuckerzusatz – dennoch mit Zucker Grundsätzlich können sich Interessierte über einen Blick in das Zutatenverzeichnis informieren, inwieweit Zucker zugesetzt sind. Das ist oftmals jedoch leichter gesagt als getan, denn Zucker kann sich auch in anderen Zutaten „verstecken“. Ein Fertigmüsli mit Trockenfrüchten kann je nach Anteil der Trockenfrüchte viel Zucker enthalten und dennoch als ohne Zuckerzusatz ausgelobt werden. Ein anderes Beispiel ist Cappuccinopulver ohne Zuckerzusatz. Solche Produkte enthalten oftmals Milchpulver und/ oder Süßmolkepulver, beides Zutaten, die von Natur aus Zucker enthalten. Auch ein Früchtejoghurt ohne Zuckerzusatz ist nicht zuckerfrei. Joghurt und zugesetzte Früchte oder Fruchtmus enthalten von Natur aus Zucker. Auch ein Zusatz von Xylit oder anderen Zuckeralkoholen wäre möglich. Der Hinweis ohne Zuckerzusatz ist auch zulässig, wenn kein Zucker zugesetzt wird, aber während des Herstellungsprozesses Kohlenhydrate wie Stärke in Zucker umgewandelt werden. Ein Beispiel hierfür ist Haferdrink ohne Zuckerzusatz. Im Zuge der Herstellung von Haferdrink wird geschroteter, eingeweichter Hafer erhitzt und fermentiert, um die Stärke in kurzkettigere Kohlenhydrate abzubauen. Über die Dauer der Fermentation kann der Zuckergehalt im Endprodukt gesteuert werden. Entsprechend finden sich im Handel zuckerfreie Haferdrinks mit weniger als 0,5 g Zucker bis hin zu Drinks ohne Zuckersatz mit mehr als 5 g Zucker je 100 ml. Die Nährwerttabelle informiert Letztendlich informiert die Nährwerttabelle auf verpackten Lebensmitteln, wie hoch die Summe an Mono- und Disacchariden im Lebensmittel tatsächlich ist, unabhängig davon, ob der Zucker zugesetzt wurde oder von Natur aus in den Zutaten oder im Lebensmittel vorkommt oder durch Fermentation im Zuge des Herstellungsprozesses gebildet wird. Die Kohlenhydrate und davon der Zuckeranteil je 100 g oder 100 ml müssen immer deklariert werden. Zuckeralkohole werden bei den Kohlenhydraten mitgerechnet und können – freiwillig – separat ausgewiesen werden. Fazit Produkte ohne Zuckerzusatz sind nicht per se zuckerfrei. Auskunft über den tatsächlichen Zuckergehalt gibt nur die Nährwerttabelle. Zusätzliche Hinweise können helfen, versteckte Zuckerquellen zu entdecken. So folgen viele Hersteller der Empfehlung, bei Lebensmitteln, die von Natur aus Zucker enthalten wie beispielsweise Fruchtsäfte oder Apfelmus, Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Angabe enthält von Natur aus Zucker darauf aufmerksam zu machen. In einzelnen Fällen findet man auf Packungen von Haferdrinks den Hinweis Ohne Zuckerzusatz – enthält Zucker aus der Haferfermentation, dies eine Empfehlung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS). Quellen und weiterführende Informationen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, im Internet unter eur-lex.europa.eu (Zugriff 02.12.2024) Verordnung (EG) NR. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, im Internet unter eur-lex.europa.eu (Zugriff 02.12.2024) Verbraucherzentrale Hessen e.V. (Hrsg.): Ohne Zuckerzusatz, aber trotzdem mit Zucker, Pressemitteilung vom 12.03.2024, im Internet unter verbraucherzentrale-hessen.de (Zugriff 02.12.2024) Verbraucherzentrale NRW e.V. (Hrsg.): Klar Tisch! Der Podcast von Lebensmittelklarheit.de: Süße Wahrheiten - Verbraucherfragen rund um Zucker, im Internet unter verbraucherzentrale.de (Zugriff 02.12.2024) Zucker reduzieren – aber wie? Die nationale und die persönliche Strategie Nicht nur für den Genuss: Erdbeerjoghurt selber herstellen
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