Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Beratungswesen
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
Termine
Fachinformationen
Im Alter gut ernährt
Besondere Ernährungsanforderungen
Senior*innen im häuslichen Umfeld
Senioreneinrichtungen u. Essen auf Rädern
Gute Praxisbeispiele
Beratungsangebote
Über uns
Service
Downloads und Medien
Materialien
Videos
Ansprechpersonen
nach Name
nach Schwerpunkt
Newsletter An- / Abmeldung
Ernährung
Kitaverpflegung
Schulverpflegung
Seniorenernährung
Netzwerkpartner und weiterführende Links
Rezepte
Rezept des Monats
Übersicht Rezepte
Alle Rezepte
Beratungsanfrage
DGE Qualitätsstandard
Essen auf Rädern
Senioreneinrichtungen
vmenu1_looooi1.3.3#
vmenu1_ul1.3.1#
©pixabay
Hygieneanforderungen bei Osterfrühstück und co.
Startseite
Fachinformationen
Senior*innen im häuslichen Umfeld
Mittagstische, Seniorenfrühstück und Co. - welche Hygieneregeln gilt es zu beachten?. Sie engagieren sich bei der Organisation eines Seniorenfrühstücks, eines Mittagstisches oder eines Nachmittagscafés? In der Adventszeit werden z. B. gemeinsam Plätzchen gebacken oder zu Ostern gibt es ein großes gemeinsames Frühstück. Da Seniorinnen und Senioren zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig. Schon eine geringe Anzahl krank machender Keime kann ausreichen, schwerwiegende Erkrankungen mit Symptomen wie Erbrechen und Durchfall auszulösen. Kleine Unachtsamkeiten oder der nicht sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln können bereits gravierende Folgen haben. Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden. Zudem sind bestimmte Belehrungen und Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Damit Sie gut gewappnet sind, um den Seniorinnen und Senioren ein sicheres und genussvolles Angebot zu ermöglichen, bieten wir zweimal jährlich online-Hygieneschulungen für ehrenamtliche Helfer in der Seniorenarbeit sowie hauptamtlich Beschäftigte, Verantwortliche in der kommunalen Seniorenarbeit, Leitungen von Vereinen u. ä an. Die Termine finden Sie in unserer Terminübersicht. [Welche Schulungen und Belehrungen gibt es und wie häufig müssen diese absolviert werden?] Fachkundeschulung nach §4 Abs. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV): - einmalig, es sei denn Sie haben eine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich (z. B. Hauswirtschafter*in, Koch/ Köchin, Bäcker*in, Metzger*in…) Lebensmittelhygieneschulung nach Kap. XII der EU VO 852 in Verbindung mit DIN 10514 („kleine Hygieneschulung“): - jährlich Erstbelehrung beim Gesundheitsamt nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG): - einmalig Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG: - alle 2 Jahre [Wer muss geschult sein?] Wenn Sie regelmäßige Veranstaltungen anbieten (z. B. Mittagstisch einmal monatlich), dann benötigen Sie die oben genannten Schulungen. Ab wann ein Angebot als „regelmäßig“ gilt, erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Lebensmittelkontrolleur. Hier können regional unterschiedliche Regelungen gelten. Wenn das Angebot von Personen durchgeführt wird, die einem Verein, Beirat o. ä. angegliedert sind, so hat der Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass die ehrenamtlichen Helfer die nötigen Schulungen absolvieren. Wenn Ihr Angebot nicht regelmäßig – im Allgemeinen bis zu zweimal im Jahr – stattfindet, ist die Fachkundeschulung nicht verpflichtend. Ebenso benötigen ehrenamtliche Helfer keine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Allerdings benötigen Sie tätigkeitsbezogene Informationen über den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, die von einer Person mit einschlägiger Ausbildung (siehe oben) oder Fachkundeschulung vermittelt werden können. Beispiel: Eine Gruppe von ehrenamtlich engagierten Personen bietet im Gemeindehaus ein Osterfrühstück für Senior*innen aus der Gemeinde an. Die/ der „Fachkundige“ gibt die Informationen an die Gruppe vor Ort weiter. Ebenso informiert die-/derjenige über Tätigkeitsverbot im Sinne §43 IfSG (Folgeschulung). Die Teilnahme an diesen Schulungen wird schriftlich bestätigt. Achtung: Auch wenn die Erstbelehrung nicht verpflichtend ist, sind die Inhalte trotzdem relevant! So dürfen Helfer, die krank sind oder sich krank fühlen, nicht teilnehmen. [An wen kann ich mich wenden?] Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit Ihrem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in Verbindung zu setzen, da auch die Umstände und Verhältnisse vor Ort berücksichtigt werden müssen.
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt